Sprachcaffe Jugendreisen Schueler 2021

62 Teilnahmebedingungen: Wir weisen Sie auf die gesetz- lich vorgeschriebene Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und zum Datenschutz nach der DSGVO hin. Die Unterrichtung nach §651a BGB kön- nen Sie unter www.sprachcaffe.de/unterrichtung-des- reisenden und unsere Datenschutzerklärung können Sie unter www.sprachcaffe.de/datenschutz einsehen und abrufen. 1. ANMELDUNG: Bitte verwenden Sie nach Mög- lichkeit für Ihre Anmeldung unseren Onlineshop (www. sprachcaffe.de ). Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande. Wir bestäti- gen Ihre Anmeldung schriftlich oder per E-Mail. 2. PROGRAMM MIT PARTNERORGANISATIONEN: Bei allen Programmen, die wir in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen durchführen, gilt ausschließlich der im Rahmen der jeweiligen Programmbeschreibung aufgeführte Leistungsumfang. Dies gilt für folgende Programme: Dublin und Weymouth. 3. IM KURSPREIS NICHT ENTHALTEN: Unter- bringung als einziger deutschsprachiger Gast in der Familie, freiwillige Versicherungen, Taschen- geld, Verpflegung während der Hin- und Rück- reise, zusätzliche Ausflüge und am Kursort entstehende Fahrtkosten. 4. ZAHLUNG: Wir bitten Sie eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins nach § 651r BGB eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises, höchstens € 250,– pro Teilnehmer zu leisten. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerech- net wird. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenabsicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reise- antritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach §651r BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie als „qualifizierte Reiseunterlage“ den Sicherungsschein. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE/ vom Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder aus- gehändigt. 5. NIVEAUS: Unsere Schulen bieten sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das ent- sprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinn- voll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist des- halb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nicht genug Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht durch, wobei mindestens 60 % der Dauer des gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten werden (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Ein- heiten (Semi-) Einzelunterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten (Semi-) Einzelunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein „Upgrade“, eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. 6. LEISTUNGEN, LEISTUNGSMÄNGEL: Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträch- tigt. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn können Sie vom Vertrag zurücktreten. SPRACHCAFFE ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüg- lich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nicht- erfüllung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm der Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhal- ten dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Sie können bei Rücktritt durch SPRACHCAFFE alternativ die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. 7. LEISTUNGSÄNDERUNGEN: Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vondemverein- barten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zuläs- sigen Reiseabsage durch uns wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn können Sie vom Vertrag zurücktre- ten. SPRACHCAFFE ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm der Rücktrittserklärung unverzüglich zu- zuleiten. Sie erhalten dann die auf den Reisepreis gelei- steten Zahlungen unverzüglich zurück. Sie können bei Rücktritt durch SPRACHCAFFE alternativ die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. 8. RÜCKTRITT: Sie können jederzeit vor Reise- beginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie von der Reise zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vor- kehrungen und unseren Aufwendungen ver- langen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhn- lich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE. Die Höhe der Rückrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rück- trittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je ange- meldetem Teilnehmer fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzu- weisen, dass die getroffene Anwendung geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind. Bei Buchungen inklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale: • Bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 % • Ab 29. Bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 % • Ab 21. Bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % • Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 % • Ab 6. Tag vor Reisebeginn 80 % • Am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reisebeginn 90 % des Gesamtpreises. Findet sich eine Ersatzperson, entstehen keine Stornokosten; ggf. Umbuchungskosten. Der Nachweis keines oder eines geringen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten. Bei Buchungen exklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale: • Bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 % • Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % • Ab 29. Tag vor Reisebeginn 50 % • Am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt oder nach Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises. Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE erstattet. Der Nachweis keines oder eines geringen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten. Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Ab- mahung die Durchführung der Reise, oder verhält sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, frist- los zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Teilnehmer gutgeschrieben. 9. REISERÜCKTRITTSKOSTENABSICHERUNG: Schließen Sie bei uns eine Reiserücktrit t- versicherung ab, werden dadurch die vorstehend genannten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Krankheit oder schweren Un- fallverletzungen ersetzt.Sie tragen einen Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten, sofern keine akut not- wendige voll stationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war. 10. UMBUCHUNG: Sollte Sie sich nach Abschluss des Reisevertrags mit uns bis 31 Tage vor Reisegebinn dazu entschließen, statt des ursprünglich gebuchten Sprachkurses einen anderen durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir Ihnen für unseren Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50,– berechnen. Spätere Um- buchungen können wir nach Rücksprache gegen eine erhöhte Umbuchungsgebühr vornehmen. 11. AUSSCHLUSS: Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer dagegen verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihm nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfalle von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten, wie eine vor- sätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, usw.) ist auch ein sofor- tiger Ausschluss von der Reise möglich. Entstehende Kosten durch die verfrühte Heimreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Im Falle des Auschlusses von der Reise bleibt der Reisepreis SPRACHCAFFE erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer erstattet. 12. FLUGUMBUCHUNG: Da es sich bei den angebote- nen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden. 13. BEGLEITETE FLÜGE: Die Begleitung der Flüge hängt von der tatsächlichen Anzahl der Reiseteilnehmer an dem entsprechenden Flug ab. Die Begleitung kann erst ab einer Gruppengröße von mindestens fünf Teilnehmern angeboten werden. Wir werden Sie spätestens 20 Tage vor Reisebeginn darüber informieren, ob die entspre- chende Gruppengröße erreicht wurden und die Flüge begleitet werden oder nicht. 14. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIM- MUNGEN: SPRACHCAFFE wird Staatsangehörigen eines Staats der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haf- tet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten. 15. HAFTUNG: Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft her- beigefügt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche aus Delikt und möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aus internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 16. VERJÄHRUNG: Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt. 17. VERBRAUCHERINFORMATION: Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online Streit-bei- legungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kauf- vertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie In- formationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhal- ten. Die Plattform ist über die folgende Internetadresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ SPRACHCAFFE ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. 18. RECHTE AN FOTO- UND FILMMATERIAL: Mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen übertragen Sie SPRACHCAFFE das Recht, Fotos, Filme und Tonaufnahmen, die während des Kurses entstanden sind, unentgeltlich für Werbezwecke nutzen zu können, ohne eine separate Einwilligung von Ihnen einholen zu müssen. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. 19. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG: Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirk- sam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen. 20. GERICHTSSTAND: Gerichtsstand für Klagen von Vollkaufleuten gegen SPRACHCAFFE Reisen GmbH ist ausschließlich Frankfurt am Main. An- sonsten gelten die gesetzlichen Regelungen. REISEVERANSTALTER: SPRACHCAFFE Reisen GmbH Gartenstr. 6, 60594 Frankfurt/M. Tel.: (069) 61 09 120 Fax: (069) 60 31 395 info@sprachcaffe.com www.sprachcaffe.de HRB 25400 Frankfurt Druckfehler vorbehalten! ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SPRACHCAFFE

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