LAL Sprachcaffe Languages Plus

7 Sie waren schon immer zielstrebig? Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB gGmbH) belohnt Sie für gute Leistungen! Lassen Sie sich die Chance auf mehrere Tausend Euro an Förderung nicht entgehen und freuen Sie sich auf eine Sprachreise. Was Sie wissen sollten! Bewerben Sie sich auf das Stipendium und erhalten Sie bis zu 8.100 € Fördermittel für eine Sprachreise. Mit dem Stipendium werden 90 % der Kosten für bis zu zwei Sprachreisen übernommen. Solch ein „Rabatt“ ist sehr begehrt, weshalb Sie sich um die Förderung bei der SBB gGmbH bewerben müssen. Wie Sie sich bewerben, können Sie der Tabelle unten entnehmen. Wir drücken Ihnen die Daumen für eine Zusage zum Stipendium, welches für das Aufnahmejahr und zwei ganze Folgejahre vergeben wird. Wählen Sie zwischen unseren zahlreichen Destinationen – Kurse der Bildungsurlaubsgruppe 1 kommen für Sie infrage. Ziel gefunden? Halten Sie Rücksprache mit Ihrem persönlichen Betreuer des Weiterbildungsstipendiums und sichern Sie die Finanzierung der Sprachreise ab, dann steht dieser nichts mehr im Weg! WEITERBILDUNGSSTIPENDIUMQ € 8.100 Förderung erhalten und 90 % sparen. 1. 2. Kontaktaufnahme Bewerbungscheck e 3. Bewerbung 4. Glückwunsch! 5. Bewilligung Sie schicke die Bewerbungsunterlagen mit den erforderlichen Belegen ab. Nun heißt es für Sie, auf eine Zusage warten. Sie haben die Wahl zwischen unseren weltweiten Sprachschulen – Sprachreise der Bildungsurlaubsgruppe 1 aussuchen. Holen Sie sich die Bewilligung der SBB zu Ihrer auserwählten Sprachreise und kontaktieren Sie uns anschließend! Unter www.sbb-stipendien. de/weiterbildungsstipendium finden Sie alle aktuellen Infos in ausführlicher Form. Nehmen Sie mit der zuständigen Stelle der SBB Kontakt auf und erhalten Sie weitere Infos zum Bewerbungsverfahren. BILDUNGSURLAUB / WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM Sollten Sie sich bewerben? – Ihr Kurzcheck: Alter maximal 24 Jahre 27 bei Anrechnung von Elternzeit oder Zivil-/Freiwilligendienst Qualifikation Abschluss einer Berufsausbildung in einem: - anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder - bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen Hochschulabsolventen sind ausgeschlossen Leistungsanforderung Durchschnittsnote von mind. 1,9 oder - mind. 87 Punkte in Berufsabschlussprüfung - mind. Dritter bei einem überregionalen beruflichen Wettbewerb - durch begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers/Berufsschule Beschäftigungsverhältnis mind. 15 Wochenstunden berufstätig oder offiziell arbeitssuchend 90 % FÖRDERUNG

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