LaL Sprachreisen Erwachsene 2021

66 Teilnahmebedingungen: Wir weisen Sie auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB9 und zumDatenschutz nach der DSGVO hin. Die Un- terrichtung nach §651a BGB können Sie unter www.sprachcaffe.de/unterrichtung-des-reisen- den und unsere Datenschutzerklärung können Sie unter www.sprachcaffe.de/datenschutz einsehen und abrufen. 1. ANMELDUNG: Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung unseren Onlineshop. Der Vertrag kommt mit der An- nahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich oder per E-Mail. 2.BILDUNGSURLAUB: Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung „Bildungsurlaub“ und das Bundesland Ihrers Arbeitgebers an. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Be- stätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Zur Gewährung von Bildungsurlaub ist Ihr Arbeit- geber nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Falls Ihre Firma den geplanten Bildungsurlaub nicht zu dem von Ihnen ge- buchten Termin gewähren kann, teilen Sie uns dies zwecks Umbuchung bitte innerh- lab einer Frist von 3 Wochen nach Eingang unserer Bestätigung mit. Bitte fügen Sie ein entsprechendes Schreiben Ihres Arbeitgebers bei. Umbuchungen innerhalb dieser Frist sind kostenfrei. Bei Umbuchungswünschen bzw. bei Stornierungen (Rücktritt), die später als 3 Wochen nach Erhalt unserer Bestätigung ein- gehen, müssen wir Ihnen die Umbuchungsge- bühr bzw. die Rücktrittspauschale berechnen. Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. 3. ZAHLUNG: Wir bitten Sie eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/ Rechnung und des Sicherungsscheins nach § 651r BGB eine Anzahlung von 15 % des Reise- preises, höchstens €250,– pro Teilnehmer zu leisten. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Prämie für ein Versiche- rungspaket bzw. eine Reiserücktrittskosten- absicherung ist im Reisepreos nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der ge- samte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach §651r BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie als „qualifizierte Reiseunterlage“ den Si- cherungsschein. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE/vom Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt. 4. NIVEAUS: Unsere Schulen bieten sehr dif- ferenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am erste Unterrichtstag erfolgen. Es ist des- halb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nicht genug Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht durch, wobei minde- stens 60 % der Dauer des gebuchten Gruppen- kurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten werden (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Einheiten (Semi-) Ein- zelunterricht, anstelle von 30 Unterrichtsein- heiten Gruppenunterricht 18 Einheiten (Semi-) Einzelunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein „Upgrade“, eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. 5. LEISTUNGEN, LEISTUNGSMÄNGEL: Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wur- den, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns wegen Nichterreichen der ausgeschrie- benen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn können Sie vom Vertrag zu- rücktreten. SPRACHCAFFE ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Verraussetzungen für die Nicht- erfüllung der Reise in Kenntnis zu sezen und ihm der Rücktrittserklärung unverzüglich zuzu- leiten. Sie erhalten dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Sie können bei Rücktritt durch SPRACHCAFFE alternativ die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Er- halt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. 6. LEISTUNGSÄNDERUNGEN: Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleis- tungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- vertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Bei einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmer- zahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn können Sie vom Vertrag zurücktreten. SPRACHCAFFE ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden un- verzüglich nach Eintritt der Verraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise in Kenntnis zu sezen und ihm der Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Sie können bei Rücktritt durch SPRACHCAFFE alternativ die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise ver- langen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmit- teilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. 7. RÜCKTRITT: Sie können jederzeit vor Rei- sebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schiftlich zu erklären. Treten Sie von der Reise zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vor- kehrungen und unseren Aufwendungen ver- langen. Bei der Berechnung des Ersatzes wer- den gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berück- sichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE. Die Höhe der Rückrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktrittrs je angemeldetem Teilnehmer for- dern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzu- weisen, dass die getroffene Anwendung gerin- ger als die geforderten Rücktrittskosten sind. Bei Buchungen inklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale: • Bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 % • Ab 29. Bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 % • Ab 21. Bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % • Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 % • Ab 6. Tag vor Reisebeginn 80 % • Am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reisebeginn 90 % des Gesamtpreises. Findet sich eine Ersatzperson, entstehen keine Stornokosten; ggf. Umbuchungskosten. Der Nachweis keines oder eines geringen Scha- dens bleibt den Reisenden vobehalten. Bei Buchungen exklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale: • Bis 45 age vor Reisebeginn 10 % • Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % • Ab 29. Tag vor Reisebeginn 50 % • Am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt oder nach Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises. Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE erstattet. Der Nachweis keines oder eines geringen Schadens bleibt den Reisenden vobehalten. Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Ab- mahung die Durchführung der Reise, oder verhält sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, fristlos zu kündi- gen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte Aufwenudngen werden dem Teilnehmer gut- geschrieben. 8. REISERÜCKTRITTSKOSTENABSICHE- RUNG: Schließen Sie bei uns eine Reiserück- trittversicherung ab, werden dadurch die vorstehend genannten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Krankheit oder schweren Unfallverletzungen ersetzt. Sie tragen einen Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten, sofern keine akut notwen- dige voll stationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war. 9. UMBUCHUNG: Sollte Sie sich nach Ab- schluss des Reisevertrags mit uns bis 31 Tage vor Reisegebinn dazu enschließen, statt des ursprünglich gebuchten Sprachkurses einen anderen durchführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir Ihnen für unseren Mehraufwand eine Umbuchungs- gebühr in Höhe von € 50,– berechnen. Spätere Umbuchungen können wir nach Rücksprache gegen eine erhöhte Umbuchungsgebühr vor- nehmen. 10. AUSSCHLUSS: Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seine Zahlungsverpflich- tunge nicht nachkomm oder die vereinbar- ten Vertragsbedingungen nicht einhält. Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer dagegen verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veran- stalter die Möglichkeit, ihm nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfalle von der weitere Reise auszuschließn. Bei groben Ver- stößen (z. B. Straftaten, wie ein vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, usw.) ist auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise mög- lich. Entstehende Kosten durch die verfrühte Heimreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Im Falle des Auschlusses von der Reise bleibt der Reisepreis SPRACHCAFFE erhalten, even- tuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer erstattet. 11. FLUGUMBUCHUNG: Da es sich bei den an- geboteten Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden. 12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITS- BESTIMMUNGEN: SPRACHCAFFE wird Staats- angehörigen eines Staaes der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragschluss sowie über deren eventuelle Änderun vor Rei- seantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die recht- zeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre- tung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten. 13. HAFTUNG: Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigefügt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche aus Delikt und möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aus internationalen Übereinkünf- ten oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von dieser Haftungsbe- schränkung unberührt. 14. VERJÄHRUNG: Ansprüche aus dem Rei- severtrag nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltend- machung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt. 15. VERBRAUCHERINFORMATION: Verbrau- cher haben die Möglichkeit, über die Online. Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die einreichung einer Verbraucherbe- schwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informa- tionen über die Verfahren an den Verbrau- cherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die Plattform ist über die folgende Internetadresse erreichbar: https:// ec.europa.eu/consumers/odr/ SPRACHCAFFE ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an außergerichtlichen Streitbeile- gungsverfahren teilzunehmen. 15. RECHTEANFOTO- UNDFILMMATERIAL: Mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftbedingungen übertragen Sie SPRACHCAFFE das Recht, Fotos, Filme und Tonaufnahmen, die während des Kurses ent- standen sind, unentgeltlich für Werbezwecke nutzen zu können, ohne eine separate Einwil- ligung von Ihnen einholen zu müssen. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. 16. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDIN- GUNG: Sollte eine der vorstehenden Reisbe- dingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Ebstand der übrigen Reisebedingungen. 17. GERICHTSSTAND: Gerichtsstand für Kla- gen von Vollkaufleuten gegen SPRACHCAFFE Reisen GmbH ist ausschließlich Frankfurt am Main. Ansonsten gelten die gesetzlichen Re- gelungen. REISEVERANSTALTER: SPRACHCAFFE Reisen GmbH Gartenstr. 6, 60594 Frankfurt/M. Tel.: (069) 61 09 120 Fax: (069) 60 31 395 HRB 25400 Frankfurt Stand: 04. 05. 2021/Druckfehler vorbehalten! ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEVERANSTALTER ist: SPRACHCAFFE Reisen GmbH Gartenstr. 6, 60594 Frankfurt/M. lal@sprachcaffe.com

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